Voraussetzungen

Um unseren Hänger nutzen zu können benötigen wir vor Ort:
- Eine gerade Stellfläche für den Hänger
- Stromanschluss
- Wasseranschluss und die Möglichkeit den Hänger vor Ort kurz ausspritzen zu können
  wir bringen einen 
  umweltfreundlichen Reiniger, sowie einen Dampfstrahler dafür mit.
  (Sollte dies nicht möglich sein, ist das kein Problem, allerdings erlauben wir uns in
  diesem Fall eine kleine Servicegebühr in Höhe von 10 € zu erheben)

Anlieferung - Ablauf - Abholung

Anlieferung

Wir liefern den Hänger zum vereinbarten Termin an den von Ihnen gewünschten Ort.

Einweisung

Sie erhalten von uns alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen um die Behandlung an Ihrem Pferd durchzuführen.
Scheuen Sie sich nicht Fragen zu stellen - dafür sind wir da.

Behandlungsvertrag

Vor der Hängernutzung unterzeichnet jeder Pferdebesitzer einen Behandlungsvertrag und erklärt sich mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

Therapieablauf

Nachdem Sie Ihr Pferd in den Hänger geführt und sicher eingestellt haben, schließen Sie alle Fenster und Öffnungen.
Im Anschluss wird die Soleverdampfung und Ionisierung, sowie Wärme und Licht bei Bedarf dazugeschalten.
Und schon gehts los. 
Nach 30-60 Minuten - je nach Pferd, werden die Elemente wieder ausgeschalten und Sie können Ihr Pferd entspannt zum Hinter - oder Frontausstieg aus dem Hänger führen.

Bewegung nach der Therapie

Es wird empfohlen das Pferd nach der Behandlung in allen drei Gangarten (sofern möglich) zu bewegen.

Reinigung

Wir bitten Sie darum, dass Pferdeäpfel nach der Behandlung aus dem Hänger entfernt werden und der Hänger besenrein an uns übergeben wird.

Ein Ausspritzen des Hängers erfolgt bei Abholung durch uns. 
(Sollte ein Ausspritzen vor Ort durch uns nicht möglich sein, erlauben wir uns eine Servicepauschale zu berechnen).

Die endgültige Desinfektion und gründliche Reinigung nehmen wir nach Abholung vor.

Abholung

Zum vereinbarten Termin holen wir den Hänger bei Ihnen ab. 

Information

Hinweis: Die Pferdeinhalation stellt eine alternative bzw. ergänzende Maßnahme dar, die zur Unterstützung und Vorbeugung eingesetzt werden kann. Sie ist jedoch keine medizinische Behandlung.

Gemäß §§ 1 und 3 Nr. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dürfen Anwendungen der Soleinhalation nach aktueller Rechtslage nicht mit Aussagen beworben werden, die sich auf die Heilung, Linderung oder Beseitigung von Krankheiten, Beschwerden oder Leiden beziehen.

Die Pferdeinhalation ersetzt weder eine tierärztliche noch eine schulmedizinische Behandlung, sondern kann diese im Idealfall sinnvoll ergänzen. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Heilversprechen abgeben und auch nicht abgeben können.

Auf Wunsch arbeiten wir gerne mit Ihrem Tierarzt oder Tierheilpraktiker zusammen. Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, unsere Technik selbst kennenzulernen und auszuprobieren, damit Sie sich ein eigenes Bild von den Möglichkeiten der Anwendung machen können.